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Zahnzusatzversicherung bei Zahnlücken

Frage:

Zahnlücke: Ist nach der Definition der Versicherer dies eine Zahnlücke, wenn die Lücke auf 3-4 mm geschrumpft ist und bisher auch kein Zahnarzt dafür plädiert hat, hier eine Brücke etc. zu setzen?

Antwort: Antwort: ( von www.hanswaizmann.de - Experte Zahnzusatzversicherung)

wenn eine Lücke so zusammengewachsen ist, dass kein Platz mehr vorhanden ist, um neuen Zahnersatz reinmachen zu lassen, nennt man das "Lückenschluss". Einen solchen muss man nicht als fehlenden Zahn angeben.

Am besten rufen Sie kurz Ihren Zahnarzt an und vergewissern sich, ob man das bei Ihnen als Lückenschluss bezeichnen kann.


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