BAföG Förderung: Auslandspraktikum Großbritannien


Wer ein Auslandspraktikum in Großbritannien absolvieren möchte, hat die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung über das Auslands-BAföG zu erhalten.

Zuständig hierfür ist das BAföG Amt in Hannover.

http://www.bafoeg-region-hannover.de

Es müssen hierfür insgesamt mehrere Kriterien erfüllt sein.

  1. Die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des entsprechenden Studienganges muss das Praktikum vorschreiben. Pflichpraktikas werden dementsprechend gefördert.

Leider hast du also kein Recht auf Auslands-BAföG, wenn ein Praktikum in deinem Studiengang auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

  1. Das Praktikum sollte mindestens 12 Wochen dauern.
  2. Du solltest mindestens 2 Semester deines Studiums in Deutschland bereits absolviert haben. Erst dann hast du Anspruch auf Auslands-BAföG.
  3. Leider kannst Du nur Auslands-BAföG erhalten, wenn du dich noch innerhalb der Regelstudienzeit befindest. Hat dein Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 7 Semestern, dann kannst du leider kein Auslands-BAföG erhalten, wenn du im 8ten oder 9ten Semester bist. Ergänzung: Nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch trotzdem das Anrecht auf eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus.
  4. Möchtest Du nach dem vierten Semester Auslands-BAföG beantragen, dann musst du einen Leistungsnachweis deiner ersten 4 Semester vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass Du dem BAföG Amt eine Auflistung deiner Noten vorzeigen musst. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur Studenten finanziell gefördert werden, die auch erfolgreich im Studium sind.
  5. Die Vergütung deines Auslandspraktikums in England wirkt sich auf die Höhe Deines Auslands-BAföGs aus. Je mehr Du verdienst, desto geringer wird dein BAföG Satz ausfallen.
  6. Du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  7. Deine Hochschule in Deutschland muss dein Auslandspraktikum anerkennen. Dazu muss der zuständige Professor ein bestimmtes Formular für das BAföG Amt unterschreiben.